Beschuldigten über dessen Arbeitgeberin, für den Zeitraum vom 17. Juni 2016 bis zum 9. Oktober 2016 Taggelder von insgesamt Fr. 13'524.00 ausbezahlt hat, wobei einmal eine Verrechnung mit Prämienforderungen stattfand (UA act. 681.653 f.). Zudem hat sie seine Heilungskosten in Höhe von gesamthaft Fr. 1'568.15 übernommen (UA act. 681.51 ff. und 681.651 ff.). Die diesbezüglichen in der Anklage aufgeführten Summen stimmen mit der in den Akten liegenden Leistungszusammenstellung der Versicherung I. (UA act. 738, 681.51 und 681.50 ff.) sowie für die Taggelder mit den auf den Bankkonten eingegangenen Zahlungen (UA act. 368.29 f.) überein und sind damit erstellt.