Dass zwei unabhängig voneinander erstellte Experten-Gutachten diesbezüglich zu falschen Schlüssen gelangt sein könnten, schliesst das Obergericht mit der Vorinstanz aus, zumal die Herleitungen der Ergebnisse in beiden Gutachten logisch und nachvollziehbar sind und keinerlei Hinweise vorliegen, aufgrund denen an der Qualität der Gutachten gezweifelt werden müsste. Die Gutachten erweisen sich als schlüssig und nachvollziehbar und stützten sich in ihren Ergebnissen gegenseitig, weshalb auf diese abzustellen ist.