Den fingierten Unfall sowie die angeblich erlittenen Körperschäden – Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen sowie gelegentliche Schwindelanfälle – hätten der Beschuldigte und C.H. verschiedenen Versicherungen gemeldet, um ungerechtfertigte Zahlungen geltend zu machen, wofür sie in der Folge jeweils aufforderungsgemäss schriftliche und mündliche Angaben gemacht hätten und namentlich Arbeitsunfähigkeitszeugnisse eingereicht hätten. Bei der Versicherung I. seien Taggelder und Heilungskosten geltend gemacht worden, wobei dem Beschuldigten via dessen Arbeitgeberin Taggelder von Fr. 13'524.00 und Heilungskosten von Fr. 1'568.15 sowie C.H. Taggelder in der Höhe von Fr. 22'532.20 sowie