6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 12 - Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Der Beschuldigte ist hinsichtlich der eingetretenen Unfallfolgen dem Grundsatze nach für den aus dem Betrieb seines Motorfahrzeugs entstandenen Schaden haftbar. Im Übrigen wird die Zivilklage der Privatkläger A. und B. auf den Zivilweg verwiesen. 3. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Huawei ist dem Beschuldigten herauszugegeben.