entschädigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_385/2021 vom 25. Oktober 2021 E. 4.8). Hinzuzurechnen ist der Aufwand für die Berufungsverhandlung sowie eine Nachbesprechung von insgesamt 3 Stunden. Angemessen erscheint somit ein Aufwand von insgesamt 13 Stunden à Fr. 200.00. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine auf gerundet Fr. 3'000.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.