2.3. Sorgfaltspflichten im Strassenverkehr werden durch eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften umrissen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.3). -6- Zusammengefasst wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er am 8. Dezember 2018 in nicht fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug geführt habe und um seine fehlende Fahrfähigkeit gewusst habe bzw. hätte wissen müssen.