Der Beschuldigte sei im Tatzeitpunkt nicht fahrfähig gewesen, da er im besagten Zeitraum einen grippalen Infekt oder eine starke Erkältung durchlaufen habe, wofür er entsprechende Medikamente eingenommen habe. Darüber hinaus habe er den schlaffördernden Wirkstoff Zolpidem, wie er etwa im verschreibungspflichtigen Medikament Stilnox enthalten sei, eingenommen. Weiter leide der Beschuldigte chronisch an einer schweren Schlafapnoe, welche bei ihm zu weniger Erholung und erhöhter Tagesmüdigkeit führe. Überdies würden als weitere die Fahrfähigkeit beeinträchtigende Faktoren die Neben- und Wechselwirkungen der verschiedenen vom Beschuldigten am Vorabend resp.