Mit eingereichter Kostennote vom 3. Dezember 2021 macht der frühere amtliche Verteidiger einen Aufwand von 18.91 Stunden à Fr. 200.00 sowie Auslagen von Fr. 199.60 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft - 39 - somit Fr. 4'289.65 geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache und der Tatsache, dass der frühere amtliche Verteidiger am 18. November 2021 aus seinem Mandat entlassen worden ist, als überhöht und ist deshalb zu kürzen.