Folglich hätte die Vorinstanz die verbotenen pornografischen Daten auf dem Mobiltelefon «Sony Xperia» und dem Computer «Apple iMac», welche dem Beschuldigten gehören (UA act. 3, 13; 66; 1, 293) auf Kosten des Beschuldigten löschen und ihm diese Geräte herausgeben sollen. Sodann wäre die Festplatte «NAS Seagate Business Storage 4-Bay», welche im Eigentum des ehemaligen Mitbewohners des Beschuldigten, K., steht und nicht ausgewertet werden konnte (vgl. UA act. 3, 27 ff.), weshalb nicht erstellt ist, dass diese Festplatte harte Pornografie beinhaltet, an ihren rechtmässigen Eigentümer, K., herauszugeben gewesen. Nachdem dies jedoch nicht mit Berufung angefochten worden ist, bleibt es bei der