Dem Gutachten wie auch dem Zusatzgutachten zufolge, bestehe eine Behandlungsmöglichkeit, durch die dem Risiko neuerlichen Straftaten begegnet werden könne. Diese basiere auf einer intensiven milieu-, störungs-, delikt- und persönlichkeitsorientierteren Einzel- und Gruppentherapie. Es gebe bewährte Therapiemöglichkeiten und geeignete Therapieeinrichtungen, die auf den deliktpräventiven Umgang mit der Paraphilie abzielen würden. Das Ziel einer solchen Behandlung sei die Identifikation von Frühwarnsymptomen und der Erwerb von Fähigkeiten zur eigenen Kontrolle und Steuerung sexuell devianter Bedürfnisse (UA act. 2, 404 ff.).