4.5.3. Es ist zu erwarten, mit der stationären Massnahme lasse sich der Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Beschuldigten in Zusammenhang stehender Taten begegnen. Dem Gutachten zufolge bestehe eine hohe Rückfallgefahr für einschlägige, ephebosexuell motivierte Delikte wie «hands-off Delikte» im Internet durch Konsum illegaler Pornografie sowie für «hands-on Delikte» zum Nachteil minderjähriger Knaben. Weiter bestehe ebenfalls eine hohe Rückfallgefahr für Delikte, anlässlich welcher der Beschuldigte minderjährigen Knaben Suchtstoffe zur Erreichung seiner ephebosexuellen Ziele anbiete (UA act. 2, 381).