Gutachten beim Fazit betreffend die Dittmann-Kriterien festhält, dass beim Beschuldigten, nach Analyse der gesamten rückfallprognostischen Faktoren, zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ephebosexuell motivierten Rückfalldelikten nach dem Muster der zutage getretenen sexuellen Handlungen zu rechnen sei (UA act. 2, 375 ff.).