Der weiteren Kritik des Beschuldigten, wonach die Sachverständige das Prognoseinstrument Static-99 fehlerhaft angewendet habe (Berufungserklärung S. 4; Eingabe des früheren amtlichen Verteidigers vom 13. August 2021 S. 3 mit Verweis auf UA act. 2, 423), kann nicht gefolgt werden. Eine fehlerhafte Anwendung ist nicht erkennbar. Der erreichte Gesamtscore von 6 Punkten ist nachvollziehbar und es ist nicht zu bemängeln, dass die Sachverständige bei den Items Nr. 3 und 4 je einen Punkt vergeben hat (vgl. UA act.