4.2.2. Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Eingabe des früheren amtlichen Verteidigers vom 13. August 2021 S. 2 ff.), wurden die Ergebnisse der Fragebogen MSI (Multiphasic Sex Inventory) und SKID-II (Strukturiertes Klinisches Interview Achse II) im Gutachten dargelegt und sind somit auch nachvollziehbar (vgl. UA act. 2, 362 f.). Das durchgeführte Interview zu SKID-II wurde – entgegen seinem Vorbringen (Eingabe des früheren amtlichen Verteidigers vom 13. August 2021 S. 3) – damit dokumentiert, dass die Merkmale genauer hinterfragt worden seien, wobei sich kein Merkmal habe bestätigen lassen (vgl. UA act. 2, 363). Das Bundesgericht hat diesbezüglich festgehalten, dass die gesetzliche