festgestellt worden sei. Auf der zweiten Stufe sei festgestellt worden, dass er homosexuell sei und auf der dritten Stufe, dass seine sexuelle Deviation länger als sechs Monate gedauert habe und häufig vorgekommen sei (GA act. 134). Nichts anderes geht aus dem Gutachten hervor. So wurde darin festgehalten, dass aufgrund der Erfüllung des zeitlichen, qualitativen und quantitativen Kriteriums gemäss ICD-10 diagnostisch beim Beschuldigten von einer Störung der sexuellen Präferenz, d.h. einer sexuellen Deviation ausgegangen werden könne. Die Eingangskriterien einer sexuellen Deviation seien erfüllt (vgl. UA act. 2, 364 f.).