mit diesem gut auskenne und auch die Schulung in diesem Bereich absolviert habe. Es sei zudem zu berücksichtigen, dass sie das Rückfallrisiko nicht lediglich anhand des Instruments Static-99 untersucht habe, sondern auch anhand der Dittmann-Kriterien. Sie sei davon überzeugt, dass die von ihr angewendeten Instrumente zur richtigen Beurteilung der Rückfallgefahr geführt hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 35; vgl. UA act. 2, 374 ff.).