Weiter soll der Gutachter nachvollziehbar darlegen, wie er zu seinen Ergebnissen gelangt ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_582/2017 vom 19. Juni 2018 E. 2.2.3). Aufgrund der bestehenden Methodenfreiheit greift die methodische Kritik des Beschuldigten, wonach die Sachverständige mit Static-99 eine veraltete Version des Instruments verwendet habe (Berufungserklärung S. 4; Eingabe des früheren amtlichen Verteidigers vom 13. August 2021 S. 3), ins Leere. Nichts anderes ergibt sich anhand der Erläuterungen der Sachverständigen anlässlich der Berufungsverhandlung. So hat diese mit nachvollziehbarer Begründung ausgeführt, dass sie das Instrument Static-99 deshalb angewendet habe, weil sie sich