Fall handelt, nicht übermässig, weshalb diesbezüglich noch knapp keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt. Das Berufungsverfahren hat etwas weniger als 9 Monate gedauert. Während dieses Verfahrens haben drei Fristerstreckungsgesuche des früheren amtlichen Verteidigers, - 23 -