84 Abs. 4 StPO genannten Frist führt nicht ohne Weiteres zur Annahme einer Verletzung des Beschleunigungsgebots. Weiter ist zu berücksichtigen, dass das mit Berufung angefochtene Urteil dem Beschuldigten mit dessen Zustellung am 17. November 2020 (schriftlich) eröffnet wurde (GA act. 260 ff.), weshalb er bis zur schriftlichen Urteilsbegründung über Schuldspruch, Strafmass und die stationäre therapeutische Massnahme nicht mehr im Ungewissen war. Der Fall weist zudem einen überdurchschnittlichen Umfang auf (sechs Bundesordner, Vielzahl an teilweise schweren Tatvorwürfen und Tathandlungen, mehrere Opfer, Länge des motivierten vorinstanzlichen Urteils von 76 Seiten). Zwischen dem Eingang der