Die Anklageerhebung erfolgte am 3. Juni 2020 und somit beinahe 5 Jahre nach der Eröffnung der Strafuntersuchung. Bezüglich der Dauer des Vorverfahrens ist festzuhalten, dass aus dem Verfahrensprotokoll hervorgeht, dass lediglich eine Zeitspanne von 4 Monaten (7. Juli 2017 bis 2. November 2017) ersichtlich ist, während welcher keine Verfahrenshandlungen erfolgten. Weitere Zeiträume ohne Vornahme von Verfahrenshandlungen sind daraus nicht ersichtlich.