Das Strafverfahren wurde mit den Ausdehnungsverfügungen vom 10. September 2015 sowie vom 14. und 27. September 2016 auf weitere zu untersuchende Delikte ausgedehnt (UA act. 1, 2 ff.). Seit der Eröffnung der Untersuchung sind mittlerweile fast sechseinhalb Jahre und seit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. November 2020 ist etwas mehr als 1 Jahr vergangen. Die Anklageerhebung erfolgte am 3. Juni 2020 und somit beinahe 5 Jahre nach der Eröffnung der Strafuntersuchung.