Vorgehen stimmen würden (GA act. 142). Zusätzlich hat er eingestanden, eine Ausbildung zum Sozialpädagogen absolviert zu haben, um an junge Menschen herankommen zu können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 27; GA act. 148). Er hat weiter bestätigt, die Tatsache, dass sein Zuhause für A.F. ein Zufluchtsort war, gnadenlos ausgenützt zu haben. Er habe bewusst eine Dynamik in Gang gesetzt und über Aufklärung gesprochen, um die bei A.F. vorhandene sexuelle Neugier ausnützen zu können (GA act. 145). Weiter habe er die ganze Situation bewusst mit seiner Art und Weise herbeigeführt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 und 23).