Er habe die sexuellen Handlungen als eklig empfunden, weshalb er sich nach diesen jeweils vom Beschuldigten abgedreht habe. Er habe diese jedoch deshalb zugelassen und nicht darüber nachgedacht, weil er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden habe. A.F. gab denn auch an, heterosexuell zu sein. Ausser mit dem Beschuldigten, habe er nie mit einem Mann sexuelle Handlungen vorgenommen. Er sei der Meinung, dass der Beschuldigte es ausgenutzt habe, dass er niemanden gehabt habe, dem er sich hätte anvertrauen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 ff.).