jedoch nicht. So hat dieser ausgesagt, die sexuellen Handlungen eigentlich nicht gewollt zu haben, dass ihm diese immer unangenehm gewesen seien und dass die Initiative jeweils vom Beschuldigten ausgegangen sei. Der Beschuldigte habe ihn zwar nicht direkt zu den sexuellen Handlungen gezwungen, jedoch jeweils auf ihn eingeredet und ihm gesagt, dass niemand davon erfahren werde und es nicht so schlimm sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10; UA act. 4, 170 ff.). Er habe die sexuellen Handlungen als eklig empfunden, weshalb er sich nach diesen jeweils vom Beschuldigten abgedreht habe.