Der Beschuldigte sei ihm zufolge für ihn ein Vaterersatz sowie eine Bezugsperson gewesen, von welcher er abhängig gewesen sei, da seine eigene familiäre Situation nicht gut gewesen sei und er im Übrigen auch nicht wirklich Freunde gehabt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Der Beschuldigte bestätigte denn auch, dass sich A.F. deshalb auf ihn eingelassen habe und die sexuellen Handlungen über sich habe ergehen lassen, weil dieser eine gewisse Verlustangst gehabt habe. So sei er der Ansicht, A.F. habe Angst davor gehabt, dass er (der Beschuldigte) sich keine Zeit mehr für ihn hätte nehmen können.