Die sexuellen Handlungen seien der Preis dafür gewesen, dass er sich beim Beschuldigten habe aufhalten können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15). Er habe die sexuellen Handlungen unter anderem deshalb zugelassen, weil er Angst gehabt habe, den Beschuldigten ansonsten zu verlieren. Der Beschuldigte sei ihm zufolge für ihn ein Vaterersatz sowie eine Bezugsperson gewesen, von welcher er abhängig gewesen sei, da seine eigene familiäre Situation nicht gut gewesen sei und er im Übrigen auch nicht wirklich Freunde gehabt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10).