Wenn er jeweils etwas habe unternehmen wollen, habe der Beschuldigte versucht, ihm dies zu ermöglichen. Nach seinem Lehrbeginn habe sich der Kontakt zum - 10 - Beschuldigten allmählich aufgelöst, weil er, A.F., neue Freunde gefunden und angefangen habe, sich vom Beschuldigten zu distanzieren. Der Beschuldigte habe zwar versucht, den Kontakt aufrechtzuhalten, er (A.F.) habe dann aber Zeit mit seinen Kollegen verbracht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.; UA act. 4, 167; 176 f.).