Der Beschuldigte sei für ihn ein Vaterersatz sowie eine Vertrauensperson gewesen und eine der wenigen Personen, mit denen er über seine persönlichen Probleme habe reden können. In der relevanten Zeitspanne habe er sehr häufig beim Beschuldigten übernachtet und sei deshalb nicht oft zuhause gewesen. Er sei häufiger beim Beschuldigten als bei sich zuhause gewesen. Dies habe er gemacht, um von zuhause wegzukommen und abschalten zu können und auch in der Hoffnung, dass seine Eltern dadurch etwas zur Ruhe kommen würden. Wenn er jeweils etwas habe unternehmen wollen, habe der Beschuldigte versucht, ihm dies zu ermöglichen.