Der Beschuldigte hat zu Protokoll gegeben, dass er von Mai 2013 bis August 2015 als Schulsozialarbeiter bei der Schule Q. angestellt gewesen sei und in diesem Rahmen A.F. kennengelernt habe. Er habe sich der Familie von A.F. angenähert und sei mit dieser befreundet gewesen. Es sei auch vorgekommen, dass er zusammen mit der Familie F. zu Mittag gegessen habe. Er habe den Kontakt zur Familie F. auch nach dem Ende der Betreuung von A.F. aufrechterhalten. A.F. sei häufig zu ihm nach Hause gekommen.