2.4.2. Der Beschuldigte hat eingestanden, dass er im angeklagten Tatzeitraum sexuelle Handlungen an A.F., welcher damals 16 Jahre alt war, vorgenommen hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19; GA act. 146; UA act. 1, 83). Es sei mehrmals zu gegenseitigem ungeschütztem Oralund Analverkehr gekommen (UA act. 4, 38; 124; 128; GA act. 145 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 ff.). Dem Beschuldigten zufolge ist es insgesamt ca. 50 bis 60 Mal zur Vornahme von sexuellen Handlungen mit A.F. gekommen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Dabei habe A.F. ihn etwas mehr als dreimal oral befriedigt und er selbst habe etwa zehn bis 20 Mal den Oralverkehr an A.F. vollzogen.