Nachdem A.F. die Schule im Sommer 2014 verlassen und eine Berufslehre begonnen habe, habe der Beschuldigte den privaten Kontakt aufrechterhalten, wodurch das bereits bestehende starke Abhängigkeitsverhältnis nahtlos weitergeführt worden sei. Die familiäre Situation von A.F. sei sehr schwierig gewesen, weshalb er sich regelmässig in der Wohnung des Beschuldigten aufgehalten und dort Alkohol und Marihuana konsumiert habe. Der Beschuldigte habe die bisher herrschende Nähe und Verbundenheit aufrechterhalten, indem er den Kontakt zur Familie von A.F. rege gepflegt und dieser vermeintliche Hilfe angeboten habe.