2.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten, welcher von Mai 2013 bis August 2015 als Schulsozialarbeiter bei der Schule Q. angestellt gewesen sei und in diesem Rahmen A.F. kennengelernt habe, vor, zwischen dem tt.mm.2014 und Februar 2015 mehrfach mit A.F., welcher damals 16 Jahre alt und von ihm abhängig gewesen sei, sexuelle Handlungen in Form von Oral- und Analverkehr vorgenommen zu haben. Nachdem A.F. die Schule im Sommer 2014 verlassen und eine Berufslehre begonnen habe, habe der Beschuldigte den privaten Kontakt aufrechterhalten, wodurch das bereits bestehende starke Abhängigkeitsverhältnis nahtlos weitergeführt worden sei.