3. Der Beschuldigte ist schuldig - des gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB; - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG [in Rechtskraft erwachen]; - der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG (Anklageziffer 4.3) [in Rechtskraft erwachen]. - 27 - 4. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 40 StGB, Art. 42 StGB, Art. 44 StGB und Art. 106 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, Probezeit 5 Jahre,