Mit an der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote macht der amtliche Verteidiger einen Aufwand von 24.50 Stunden (exkl. Berufungsverhandlung) à Fr. 200.00 sowie Auslagen von Fr. 60.90 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft somit Fr. 5'342.88 geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache als überhöht und ist deshalb zu kürzen. - 24 -