Der Beschuldigte ist am 5. August 2019 im Postauto der Linie 142, Fahrtrichtung Brugg, ohne gültigen Fahrausweis gefahren. Die Verwerflichkeit des Handelns ist nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen. Mithin ist von einem vergleichsweise leichten Verschulden und unter zusätzlicher Berücksichtigung der ungünstigen finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten mit der Vorinstanz von einer angemessenen Busse von Fr. 100.00 auszugehen.