Gegen den Beschuldigten wurde wegen verschiedener Delikte eine Strafuntersuchung eröffnet. Zunächst bestand der Verdacht auf Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, in diesem Zusammenhang erfolgte die vorläufige Festnahme vom 21. April 2017 (UA act. 34). Die Ermittlungen gestalteten sich als aufwendig, da Mobiltelefone und der Computer des Beschuldigten ausgewertet werden mussten (UA act. 81 ff., 119 ff., 142 ff.). Aufgrund weiterer Verdachtsmomente wurde die Strafuntersuchung ausgedehnt, was den Abschluss der Strafuntersuchung verzögerte; die Strafanzeige von A. erfolgte erst am 22. Januar 2018 (UA act.