Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen als hoch zu bezeichnen. Der Beschuldigte hat das zwischen ihm und A. aufgebaute freundschaftliche Vertrauensverhältnis ganz gezielt ausgenutzt, um diesen zu mehreren Überweisungen zu bewegen. Er präsentierte sich A. gegenüber nicht nur als Freund, sondern erweckte ihm gegenüber auch den Eindruck eines erfahrenen Finanzfachmanns und erfolgreichen Musikproduzenten. Er versicherte ihm stets, dass das investierte Geld sicher sei und er ihm den gesamten Betrag zurückzahlen werde. Mit dieser Hinhaltetaktik gelang es ihm, den Geschädigten zuletzt noch zur Gewährung eines Darlehens in der Höhe von Fr. 65'000.00 zu bewegen.