3. 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für den gewerbsmässigen Betrug und die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Verbindungsbusse von Fr. 900.00 verurteilt. Für die Übertretung fällte sie eine Busse von Fr. 100.00 aus.