Gegen aussen unterstrich der Beschuldigte denn auch tatsächlich das Bild eines professionellen Finanzfachmannes, welches er mit der Verwendung von Fachbegriffen aus der Finanzbranche untermauerte (vgl. Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 9). Weiter hat der Beschuldigte eingestanden, sich im relevanten Tatzeitraum Mühe gegeben zu haben, die Etikette zu wahren (Protokoll Berufungsverhandlung S. 33 f.).