Dabei habe er das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und A. ausgenutzt und darauf gebaut, dass A. nicht in der Lage sein würde, im Detail zu prüfen, ob der Beschuldigte das Geld wie vereinbart sammeln und einem sicheren Institut weiterleiten würde. Er habe schliesslich A. um ein kurzfristiges Darlehen in der Höhe von Fr. 65'000.00, welches für die vollständige Abwicklung des bereits getätigten Investments benötigt werde, gebeten. Dabei habe er von Anfang an gewusst, dass er dieses Geld nicht für ein Investment einsetzen werde, da ein solches nie stattgefunden habe (Anklage Ziffer I./1.).