2. 2.1. Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, die von A. zur Verfügung gestellten Investitionsbeträge von insgesamt EUR 170'000.00 nicht für eine sichere Anlage verwendet zu haben. Er habe das Geld ohne Anlagewillen entgegengenommen und dieses vereinbarungswidrig nicht einer «top ten» Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt, sondern für eigene Zwecke verwendet. Dabei habe er das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und A. ausgenutzt und darauf gebaut, dass A. nicht in der Lage sein würde, im Detail zu prüfen, ob der Beschuldigte das Geld wie vereinbart sammeln und einem sicheren Institut weiterleiten würde.