a) der Gebühr von Fr. 4'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 13'567.35 c) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung Fr. 0.00 d) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 0.00 e) den Kosten für Gutachten von Fr. 0.00 f) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 1'350.00. g) den Spesen von Fr. 1'096.00 h) anderen Auslagen Fr. 0.00 i) der Anklagegebühr Fr. 2'200.00