2. Mit Urteil vom 12. Januar 2021 erkannte das Bezirksgericht Laufenburg: 1. Das Verfahren wird betreffend folgender Anklagepunkte eingestellt: - mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 Anklage Ziff. 3.2.) - mehrfache Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes gemäss Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 57 Abs. 3 (Anklage Ziff. 4.1. und 4.2.). 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19bis (Anklage Ziff. 3.1.)