Der Beschuldigte hat bei der E. AG die Position des Geschäftsführers inne. Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt rund Fr. 17'000.00 (exkl. 13. Monatslohn). Covid-bedingt bestehen zudem zurzeit keine zusätzlichen variablen Mehreinnahmen. Seine Ehefrau ist ebenfalls erwerbstätig und erzielt ein Nettoeinkommen von ca. Fr. 2'000.00 monatlich. Der Beschuldigte ist verheiratet und hat zwei Kinder. Ausgehend von einem Pauschalabzug in durchschnittlicher Höhe von 25% und den Unterstützungsabzügen für die beiden Kinder von 15% bzw. 12.5% ergibt sich ein Tagessatz von (abgerundet) Fr. 330.00.