Urteil des Bundesgerichts 6B_364/2014 vom 30. Juni 2014 E. 2.4). Nachdem der Beschuldigte die Tat bestreitet, kann ihm weder Reue noch Einsicht zugebilligt werden. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente neutral aus. 6.3.3. Unter Berücksichtigung des leichten Verschuldens und der sich neutral auswirkenden Täterkomponente erweist sich nach Auffassung des Obergerichts eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen als angemessen. 6.4. Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB bemisst das Gericht die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des - 16 -