Im Gegensatz zu einem Überwachungssystem im öffentlichen Raum oder einer damit vergleichbaren Datenerhebung durch eine Dashcam im Strassenverkehr, welche öffentliche Interessen und staatliche Aufgaben tangieren, obliegt es beim Hausfriedensbruch in erster Linie dem Träger des Rechtsguts, für dessen Schutz zu sorgen, indem er namentlich Strafantrag stellt. Die Strafverfolgungsbehörden werden erst tätig, wenn der Inhaber des Hausrechts seinen Willen erklärt hat, der Täter möge verfolgt und bestraft werden.