Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Strafkläger am 7. April 2018 gesehen haben, wie der Beschuldigte ihr Grundstück betreten hat. Um dies zu dokumentieren, haben sie aus dem Innern ihres Hauses mit einer handelsüblichen Kamera verschiedene Bilder dieses Vorfalls erstellt, die sie später den Strafverfolgungsbehörden übergeben haben.