Gegen die Annahme, es handle sich um Einzelbilder einer fest installierten Videokamera spricht auch die Auflösung der Bilddateien von 4.272 x 2.848 Pixeln, während Filmdateien einer Canon EOS 1100D mit einer Auflösung von maximal 1.280 x 720 Pixeln gespeichert werden. Auf den nichtgekropten Bildern mit den Rohdaten (CR2-Dateien) ist zudem ersichtlich, dass die Fotokamera zwischen den einzelnen Aufnahmen geschwenkt wurde (UA act. 16 bis 21 und UA act. 36 bis 55), was ebenfalls der Annahme entgegensteht, es handle sich um das Produkt einer festinstallierten Videokamera. Die Bilder im CR2-Format zeigen im Vordergrund zudem einen Bildstörer, der mutmasslich von einem Fensterrahmen stammt.