5. 5.1. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2021 wurde der Wechsel vom schriftlichen zum mündlichen Verfahren angeordnet. -5- 5.2. Am 22. Februar 2022 erkundigten sich die Strafkläger telefonisch über die Ausgestaltung der Befragung vor Ort und meldeten gesundheitliche Bedenken an. Nachdem die Strafkläger am 28. Februar 2022 darum ersucht haben, von zuhause aus an der Videobefragung teilzunehmen, wurde diesem Antrag gleichentags durch den Verfahrensleiter stattgegeben. 5.3. Am 1. März 2022 fand die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten sowie Videobefragung der Strafkläger statt. Die Parteien hielten an ihren Anträgen fest.