2.2. Die Zivil- und Strafkläger 1 und 2 haben ihre Parteikosten selber zu tragen. 3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates. 4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Roland Miotti, Rechtsanwalt, Brugg, wird eine Entschädigung von Fr. 4'605.35 (inkl. 7,7 % MwSt. von Fr. 329.25 und Auslagen) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung nach Rechtskraft vorzunehmen. 3.3. Mit Eingabe vom 26. November 2020 meldeten die Strafkläger nach Erhalt des Urteilsdispositivs vom 5. November 2020 fristgerecht Berufung an.